Eigenheimzulage und Bausparen 


Eigenheimzulage nutzen

Die Bundesregierung hat die Absicht die Eigenheimzulage wegfallen zu lassen und das hierbei gesparte Geld in die Bildung und Forschung zu investieren. Doch der Bundesrat lehnte am 26. November 2004 die Entscheidung zur Abschaffung der Zulage ab. Auf Grund dieser Uneinigkeit wird es auch in diesem Jahr voraussichtlich zu keiner Entscheidungsfindung kommen. Da aber noch nicht absehbar ist, was mit der Eigenheimzulage geschehen wird, ist es dennoch zu empfehlen, die staatliche Förderung bis Ende 2004 zu beantragen.

Wenn Sie für sich oder Ihre Familie ein Eigenheim erwerben wollen, können Sie den Fördergrundbetrag einmalig beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Neubau oder Altbau handelt. Selbst für einen Anbau oder Dachausbau ist es möglich, die Eigenheimzulage einzusetzen. Die einheitliche Förderung beträgt maximal 1.250 Euro pro Jahr über den Zeitraum von 8 Jahren. Die Auszahlung erfolgt jährlich am 15. März vom Finanzamt und erstmals einen Monat nach dem Beantragungsbescheid. Zusätzlich gibt es für jedes im Haushalt lebende Kind eine Kinderzulage von 800 Euro jährlich. Für eine Familie mit zwei Kindern kann demnach über die gesamte Laufzeit eine maximale Gesamtförderung von 22.800 Euro in Anspruch genommen werden.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten wird. Bemessungsgrundlage ist der Gesamtbetrag der Einkünfte im Jahr der Antragstellung und im Jahr zuvor. Die Einkunftsgrenzen für den Zwei-Jahreszeitraum liegen für Alleinstehende bei 70.000 Euro, für Ehepaare bei 140.000 Euro. Dabei können beide Partner unabhängig voneinander die Zulage bekommen. Für Familien mit Kindern erhöhen sich die Einkunftsgrenzen innerhalb der zwei Jahre um 30.000 Euro pro Kind. 

 Bausparen - Staatliche Förderung beantragen

Jeweils zum Ende eines Jahres können Sie die staatliche Förderung für das Bausparen in Form einer Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage auf vermögenswirksame Leitungen beantragen. Ein Bausparvertrag ist eine interessante Möglichkeit, Vermögen anzusparen und dafür vom Staat einen Zuschuss zu erhalten. Damit Sie den vollen Umfang der staatlichen Leistungen erhalten, ist es zu empfehlen, mit einer Sonderzahlung die jährlich erbrachten Sparzahlungen aufzustocken. Bei einem Abschluss eines Bausparvertrages bis Ende 2004 haben Sie die gleichen Anrechte darauf.

Bei den so genannten vermögenswirksamen Leistungen, zahlt Ihr Arbeitgeber je nach Tarifvertrag pro Monat bis zu 40 Euro auf Ihr Bausparkonto ein. Dafür erhalten Sie vom Staat 9 Prozent Prämie, die Arbeitnehmersparzulage. Dafür darf das zu versteuernde Einkommen nicht über 17.900 Euro liegen (für Verheiratete das Doppelte). Liegen Sie darüber, steht Ihnen die Bausparprämie dennoch zu, solange Sie die Höchstbeträge (maximal 1.024 Euro) nicht schon durch eigene Sparzahlungen ausgeschöpft haben.

Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage hat jeder Bausparer einen Anspruch auf die sogenannte Wohnungsbauprämie. Hierbei darf das zu versteuerndes Einkommen nicht über 25.600 Euro (Ledige) bzw. 51.200 Euro (Verheiratete) liegen. Der Staat zahlt 10 Prozent Bausparprämie, also maximal bis zu 51,20 Euro im Jahr, auf die jährlich erbrachten Sparzahlungen.

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