Was Sie dieses Jahr noch erledigen sollten Das Jahr 2004 neigt sich dem Ende zu und ab dem 1. Januar des neuen Jahres 2005 ändern sich viele Regelungen, die direkte Auswirkungen auf Ihre finanzielle Situation haben könnten. Die verbleibende Zeit des Jahres sollte also effektiv genutzt werden, da gerade in den letzten beiden Monaten wichtige Stichtage für Erledigungen im Bereich Steuern, Versicherungen und Banken anstehen. Um Ihnen den Überblick darüber zu erleichtern, haben wir im folgenden Ratgeber wichtige Angelegenheiten und Daten zusammen gefasst, die Sie dieses Jahr noch unbedingt erledigen sollten. Diese betreffen die Bereiche, der:
Steuerkarte prüfen
Die Finanzämter verschicken zurzeit die neuen Lohnsteuerkarten für das Jahr 2005. Bevor Sie als Arbeitnehmer jedoch die neue Lohnsteuerkarte an Ihren Arbeitgeber weitergeben, sollten Sie prüfen, ob alle Angaben korrekt sind. Eintragungen auf der Lohnsteuerklasse 2004 können generell bis zum 30. November 2004 geändert werden. Dies gilt vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen (haben), den Job gewechselt haben oder feststellen, dass sich ein Lohnsteuerklassenwechsel lohnen könnte. Für die Änderung ist die jeweilige Gemeinde/Bezirksamt zuständig.
Oftmals rentiert sich der Wechsel in eine andere Steuerklasse. Arbeiten beide Partner und verdienen annähernd gleich viel, empfiehlt sich beispielsweise die Wahl der Steuerklasse 4. Bei Eheleuten mit einer Einkommensverteilung im Verhältnis 60:40 lohnt es sich, wenn der besser verdienende Partner die Steuerklasse 3 und der andere die Steuerklasse 5 wählt. Dann werden weniger Steuern fällig als bei der Kombination "4 mit 4".
Neben den persönlichen Daten der Steuerklasse ist die Beantragung möglicher Freibeträge wichtig. Den Antrag für diese Lohnsteuer-Ermäßigung erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Der Freibetrag hat Einfluss darauf, wie viel am Monatsende vom Gehalt netto bleibt. Wenn Sie schon wissen, welche hohe Ausgaben nächstes Jahr auf Sie zukommen, z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen, können Sie einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen.